1. Bei der Verlegung von Großformaten muss das kombinierte Butteringfloatingverfahren angewendet werden, bei dem der Kleber sowohl auf der Fliesenrückseite als auch dem Untergrund aufgetragen wird, so dass eine maximale Haftung ohne Lufteinschlüsse unter dem Belagmaterial erreicht wird. Der Kleber wird mit entsprechenden Rakeln gerade und parallel auf beiden Flächen verteilt. Nach der Verlegung wird die Keramikplatte mit einer mechanischen Rüttelplatte bearbeitet, damit ein maximaler Verbund zwischen Platte, Kleber und Untergrund entsteht.
2. Die keramischen Großplatten haben immer rektifizierte Kanten und bieten dem Planer Alterativen für die Erstellung einer durchgehenden Fläche und damit viele ästhetische und funktionale Vorteile. Es gilt allerdings aufzupassen. Eine durchgehende Fläche heißt nicht fugenlos, sondern gemäß Norm UNI 11493 müssen zwingend Fugen von mindestens 2 mm Breite eingezogen werden
3. Die Fugen müssen mindestens zu 2/3 (lieber mehr als weniger) mit Versiegelungsmasse ausgefüllt werden. Überflüssiges Material muss entfernt werden. Wird als Fugenversiegelungsmasse Material der gleichen Farbe wie die Fliesen verwendet, so entsteht der Eindruck eines optisch durchgehenden Belages.
4. Dehnungs- und Feldfugen müssen unbedingt vorgesehen werden, da sie zur Entkopplung der verschiedenen Schwindungsbewegungen des Bodenaufbaus (Untergrund, Estrich, Kleber, Platte) dienen. Das technische Regelwerk schreibt für Flächen im Innenbereich den Einzug von Gitternetzen mit vier- oder rechteckigen Maschen vor, mit einem Verhältnis der Seitenlänge von maximal 1,5. Die Netzgröße liegt circa zwischen 5,5 und 6×4 m.
5. Randfugen sind immer dort einzuziehen, wo der Bodenbelag auf andere Flächen trifft (z.B. Wände).
6. Die Endreinigung muss für den gesamten verlegten Belag einschließlich Fugen und Stöße erfolgen. Die Reinigung gilt nur dann als abgeschlossen, wenn alle Rückstände der Verlegearbeiten vollständig beseitigt sind.
7. Sogenannte schwimmende Estriche enthalten Heizelemente für Fußbodenheizungen. Das Regelwerk sieht vor, dass die Mörteldicke über den Heizkreisen gleich oder größer 30 cm sein muss. Vor der Verlegung muss die Heizung in einem Testdurchlauf hochgefahren werden.
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